Seit Ende September ist bekannt, dass die Krankenkassenprämien im Kanton Zürich um durchschnittlich 7,1 Prozent ansteigen.
Die Preissteigerungen für Strom, Lebensmittel, Konsumgüter und Dienstleistungen sind zusammen mit dem Prämienschock eine toxische Mischung für unseren Mittelstand.

Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung vor gut 20 Jahren haben sich die Kosten mehr als
verdoppelt. Die Prämien stiegen deutlich stärker an als das Bruttoinlandsprodukt, die AHV-Ausgaben oder die Löhne.

Ein Ende des Ausgabenwachstums ist nicht absehbar. Gerade der Mittelstand, die Familien und Senioren leiden besonders darunter.

Die Zürcherinnen und Zürcher tragen im Verhältnis zu anderen Kantonen eine hohe Prämienlast. Der Steuerabzug ist jedoch sehr tief.
Im Kanton Thurgau als Beispiel, können rund 90 Prozent der Prämien von den Steuern abgesetzt werden, in unserem Kanton sind es lediglich 60 Prozent.

Die Gerechtigkeits-Initiative fordert explizit, dass die Steuerverwaltung die Steuerabzüge im Zusammenhang mit den
Krankenkassenprämien auf Beginn jeder Steuerperiode anzupassen hat. Leider hat der Kantonsrat den Mut nicht aufgebracht, zuzugeben, dass es sich hierbei um eine optimale und zukunftsgerichtete Lösung handelt.

Mit der automatischen Anpassung durch die Verwaltung ist sichergestellt, dass sich der Abzug in Zukunft der Realität anpasst.

Sollte der Gegenvorschlag obsiegen, bedeutet dies, dass der Steuerabzug im Steuergesetz starr bleibt, was nicht zukunftsgerichtet ist. Es muss bei jeder Gesetzesausgestaltung das Ziel sein, sich den aktuellen Herausforderungen
anpassen zu können.

Durch diese Mutlosigkeit des zürcherischen Parlaments zwingt der Gegenvorschlag den Kantonsrat oder bei dessen
Unwillen die Bevölkerung, mittels Initiative bei jeder Prämienanpassung vorstössig zu werden.

Wer dagegen Einwände erhebt, dass Steuerpflichtige mit kleinem Einkommen nicht profitieren, dem sei gesagt,
dass diese durch enorme Prämienverbilligungen bereits massiv entlastet werden. Unser Mittelstand, welcher
keine exorbitanten Löhne hat, muss jetzt mit diesem Steuerabzug entlastet werden. Je länger, je mehr kommt
unsere werktätige Bevölkerung unter die Räder, weil die Umverteilungspolitik und «Subventionitits» immer mehr
zunimmt.

Wer heute 100 Prozent arbeitet, und einen anständigen Lohn nach Hause bringt, hat im Endeffekt weniger im
Geldbeutel, wie Teilzeitarbeitende, welche sich die Krankenkassenprämien verbilligen lassen, in einer
subventionierten Wohnung hausen und ihre Kinder halb gratis in die Krippen schicken.

Mit der Gerechtigkeits-Initiative, die am 27. November 2022 in unserem Kanton zur Abstimmung kommt,
stellen wir sicher, dass der werktätige Mittelstand, die jungen Familien, aber auch die Seniorinnen und Senioren in
Zukunft angemessen von zu hohen Steuern entlastet werden.

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