toponline.ch 26. August 2022

Die Stimmberechtigten im Kanton Zürich entscheiden am 27. November darüber, welche Abzüge sie in der Steuererklärung für ihre Krankenkassenprämien vornehmen dürfen. Es gelangt die sogenannte Gerechtigkeits-Initiative und ein Gegenvorschlag zur Abstimmung.

Die SVP verlangt mit ihrer Volksinitiative «Gerechtigkeit schaffen – Krankenkassen-Prämien der Realität anpassen« eine deutliche Erhöhung des maximal möglichen Steuerabzugs. Einzelpersonen sollen in ihrer Steuererklärung neu 3600 statt 2600 Franken abziehen können, Ehepaare 7200 statt 5200 Franken.

Die Erhöhung des Abzugs um 1000 Franken pro Erwachsenem begründet die SVP mit den jährlich steigenden Krankenkassenprämien. Der Mittelstand sei «dieser verheerenden Situation wehrlos ausgesetzt».

Für die Mehrheit des Kantonsrats geht die Volksinitiative allerdings angesichts befürchteter Steuerausfälle von je 150 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden zu weit. Sie beantragt in einem Gegenvorschlag eine Erhöhung des Maximalabzugs um 300 Franken pro Erwachsenem. Einzelpersonen könnten demnach Krankenkassenkosten von maximal 2900 Franken abziehen, Ehepaare 5800 Franken. Am 27. November befinden die Zürcherinnen und Zürcher über die Initiative und den Gegenvorschlag. Nationale Vorlagen kommen an jenem Sonntag keine an die Urne.

Am 27. November entscheiden die Zürcherinnen und Zürcher an der Urne, ob sie in ihrer Steuerklärung höhere Abzüge für Krankenkassenprämien vornehmen dürfen. (Symbolbild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER)