Anzeiger von Uster Mittwoch 14. September 2022

Jahr für Jahr steigen die Prämien der Krankenkassen. Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung haben sich die Prämien mehr als verdoppelt. Für den Mittelstand, von Familien über junge Erwachsene bis hin zu den Senioren, stellen die Krankenkassenprämien eine sehr hohe finanzielle Belastung dar. In den letzten Wochen konnte man bereits wieder in den Zeitungen lesen, dass auch in diesem Herbst eine erneute und zum Teil gewaltige Prämienerhöhung folgen wird.

Trotz der hohen Belastung für den Mittelstand ist der Abzug der Krankenkassenprämien in der Steuererklärung auf 2600 Franken pro erwachsene Person und auf 1300 Franken pro Kind limitiert. Dies unabhängig davon, wie massiv die Prämien steigen.

Im Vergleich zu anderen Kantonen müssen im Kanton Zürich hohe Prämien für die Krankenkassen bezahlt werden. Symbolfoto: Seraina Boner

Der Kanton Zürich hat im Vergleich zu anderen Kantonen eine hohe Prämienlast, der Steuerabzug ist aber sehr tief. Der Kanton Thurgau zum Beispiel hat durchschnittliche Krankenkassenprämien von 3980 Franken (Kanton Zürich 4327 Franken), hingegen einen Steuerabzug von 3500 Franken (Kanton Zürich 2600 Franken).

Die SVP des Kantons Zürich will dies mit der «Gerechtigkeitsinitiative», welche im November zur Abstimmung gelangt, ändern. Mit der Annahme der Initiative würde sich der Abzug fürs Erste pro erwachsene Person um 1000 Franken und pro Kind um 200 Franken erhöhen. Fürs Erste deshalb, weil die Initiative noch weiter geht: Sie fordert auch, dass die Finanzdirektion den Steuerabzug zu Beginn jeder Steuerfussperiode anpassen muss, sollte sich die Durchschnittsprämie im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. Mit dieser Lösung wird aus dem heutigen starren Steuerabzug eine flexible und sich der Zeit anpassende Steuererleichterung für alle.

Die Mehrheit des Kantons- und des Regierungsrats befürwortet den Vorschlag der SVP, hat aber nicht den Mut, der Initiative zu folgen. Mit dem Gegenvorschlag soll sich der Steuerabzug nur um 300 Franken pro erwachsene Person (die Initiative fordert 1000 Franken) erhöhen.
Der Abzug für Kinder soll sich überhaupt nicht erhöhen (Forderung der Initiative:200 Franken), und die automatische Anpassung soll ebenfalls nicht ins Gesetz geschrieben werden. Der Gegenvorschlag hat somit zur Folge, dass bei jeglicher Prämienerhöhung wiederum eine Initiative gestartet werden müsste, damit sich der Steuerabzug erhöht.

Als Mitglied des Abstimmungskomitees ist mir bewusst, dass wir mit dieser Abstimmung nicht das Problem der zu hohen Krankenkassenprämien lösen. Aber es hilft den belasteten Haushalten, Ende Monat mehr Haushaltsgeld zur Verfügung zu haben.

Patrick Walder
ist SVP-Kantonsrat und
wohnt in Dübendorf